Kosten der Behandlung

Die Abrechnung erfolgt unter Bezugnahme auf das GebüH 2002 (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker). Je nach Umfang der Behandlung müssen Sie mit folgenden Kosten rechnen:

Unverbindliches Erstinformationsgespräch telefonisch
Kostenlos

Erstanamnese 
Anamneseerhebung im chronischen Krankheitsfall, mit schriftlicher Aufzeichnung einschließlich Fallanalysearbeiten, sowie Erstellung eines Behandlungskonzeptes
Kinder: 150,- €
Erwachsene: 180,- €


Folgeanamnese
Folgeanamnese zur Verlaufsbeurteilung im chronischen Krankheitsfall, Fallanalyse und Bestimmung des weiteren Vorgehens
45 – 70,-€

Akutbehandlung 
Anamneseerhebung im akuten Krankheitsfall einschließlich Untersuchung, Mittelverordnung (homöopathisch)
37 – 70,- €

Shōnishin Einzelsitzung
38 – 60,- €

Reflexintegration (gemäß RIT®)
Einzelsitzung: 78,- €

Beratung, auch telefonisch 
kurze Beratung bis 10 Minuten: 12,- €
darüber hinaus und am Wochenende: 15 – 45,- €


Hierbei handelt es sich lediglich um Richtwerte, die Ihnen eine Einschätzung der für Sie anfallenden Kosten ermöglichen sollen. Die Abrechnung erfolgt per Rechnungsstellung. In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Heilpraktikerleistung nicht. Privat- und Zusatzversicherte sowie Beihilfeversicherte können vertragsabhängig mit einer Teilerstattung rechnen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über den Stand Ihres Vertrages.


Tue Deinem Leib Gutes,
damit Deine Seele Lust hat, darin zu wohnen.
(Teresa von Avila, 1515 – 1582)

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